

Tel.: 0034 928 14 50 75 // e-mail: info@ayp-grancanaria.com
Gran Canaria
Playa del Ingles
Maspalomas
San Agustin
Arguineguin
Puerto Rico
Santa Brigida
Las Palmas
AyP Inmobiliaria S.L.
Centro Comercial Sonnenland, Local 311, 3 Planta Maspalomas,Playa del Ingles, Gran Canaria.
Tel.: 0034 928 145 075 e-mail: info@ayp-grancanaria.com
Der Käufer muss mit etwa 10% Extrakosten rechnen!!
Notarkosten gemäß der offiziellen Honorar- und Gebührenordnung belaufen sich die Notarkosten z. B. zwischen 480 € für eine Immobilie im Wert von 120.202 € und 901 € für eine Immobilie im Wert von 6.010.121€.
Als Grundregel kann man für die Eintragungskosten in das Grundbuch 40 % der Notarkosten veranschlagen.
Wenn Sie eine bestehende Immobilie kaufen ist eine Vemögensübertragungssteuers (ITP = impuesto sobre transmisiones patrimoniales 6,5%) zu bezahlen die der Grunderwerbssteuer in Deutschland entspricht. Wenn Sie eine neue Immobilie oder eine Immobilie während des Baus von einem Bauträger oder einer Vertriebsorganisation erwerben, wird die Mehrwertsteuer (IVA / Igic) fällig.
Sie beträgt auf dem Festland Spaniens 7 % und auf den Kanaren 5 %, zuzüglich Registrierungskosten von 0,5 %. Bei dem Kauf von Grundstücken, gewerblich genutzten Objekten oder Garagen fällt eine Mehrwertsteuer (IVA) in Höhe von 16 % an. Die Wertzuwachssteuer (plusvalía) wird von der örtlichen Gemeinde erhoben. Die Plusvalia ist abhängig von der Lage, in der sich das Grundstück befindet, ferner von der Art und Größe des Grundstücks und von dem Datum des vorangegangenen Kaufvertrages. Diese Steuer kann variieren von wenigen Euro bis hin zu einigen tausend Euro, bei einer Immobilie mit einem sehr hohen Grundstücksanteil.
Gemäß Gesetz muss der Verkäufer diese Wertzuwachssteuer bezahlen. Es ist jedoch auf den Kanaren üblich, das der Verkäufer diese Kosten übernimmt oder das ausgehandelt wird, wer diese Steuer trägt.
Jährlich zu entrichtende Steuern
Die Immobiliensteuer (IBI = impuesto sobre bienes inmuebles) entspricht der deutschen Grundsteuer und ist jährlich an die Gemeinde zu entrichten. Zugrundegelegt wird der Katasterwert, also der offizielle Wert der Immobilie. Der Steuersatz variiert je nach Liegenschaft.
Halbjährlich ist eine Abfallsteuer an die Gemeinde zu bezahlen.
Persönliche Steuern: Der Eigentümer einer Spanischen Immobilie muss jedes Jahr eine Vermögenssteuererklärung einreichen (patrimonio).
In dieser Erklärung sind sämtliche Vermögen anzugeben, die sich in Spanien befinden. Für die Immobilie ist der tatsächliche Wert anzugeben.